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07.07.2009 18:11:28 |
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Fahrverbot aufgehoben.
Formsignal Ein nach rechts steigender schwarzer Streifen auf runder weisser Scheibe.
Lichtsignal Zwei weisse Lichter nach rechts steigend.
Das Signal zeigt an, dass ein durch Signal Sh 0 ausgesprochenes Fahrverbot aufgehoben ist. In Verbindung mit Signal Hp 0 zeigt es an, dass das Haltgebot für Rangierfahrten aufgehoben ist.
Das Lichtsignal am Wartezeichen bedeutet: “Zustimmung des Weichenwärters zur Rangierfahrt”.
Durch das Signal Sh 1 am Gleissperrensignal wird keine Zustimmung des Weichenwärters erteilt.
Wenn mehrere Rangierfahrten vor dem Signal halten oder sich ihm nähern, gilt die Zustimmung nur für die erste Rangierfahrt. Erlischt das Lichtsignal, bevor die Spitze der Rangierfahrt daran vorbeigefahren ist, so ist das erneute Aufleuchten des Signals abzuwarten.
Ist das Formsignal mit einem Wartezeichen (Ra 11) verbunden, so ist stets eine besondere Zustimmung des Weichenwärters zur Vorbeifahrt abzuwarten.
Der Eisenbahninfrastrukturunternehmer bestimmt, wo die Stellung des Formsignals auch von hinten erkennbar sein soll. Es zeigt dann bei Tage eine weisse runde Scheibe auf schwarzem Grund, bei Dunkelheit ein mattweisses Licht.
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